Diese Stoffe unterliegen, wenn sie in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge von hchstens 5 l flssiger Stoffe oder einer Nettomasse von hchstens 5 kg fester Stoffe je Einzel- oder Innenverpackung befrdert werden, nicht den brigen Vorschriften des RID, vorausgesetzt, die Verpackungen entsprechen den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8.